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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Am Kreiskrankenhaus Wolgast besteht die Möglichkeit ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu absolvieren.

Die Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) fördert die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen, ihre Berufswahlkompetenz und Studienentscheidung, ihre Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit sowie die gesellschaftliche Teilhabe durch freiwilliges soziales Lernen. Jedes Jahr starten im September die neuen Jahrgänge der Freiwilligendienste im Land.

Voraussetzungen

Das FSJ können in der Regel junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, ableisten. Besondere Schulabschlüsse oder Qualifikationen sind nicht erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Die Rahmenbedingungen zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste werden durch das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842), das durch Artikel 30 des Gesetzes vom 20.Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, vorgegeben: https://www.gesetze-im-internet.de/jfdg.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Nachfolgender Link gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Freiwilliges Soziales Jahr: https://www.jugendfreiwilligendienste.de/antworten-auf-haeufige-fragen.html

Die Servicestelle Jugendfreiwilligendienste beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) steht Trägern, Einsatzstellen und Freiwilligen beratend und unterstützend zur Seite.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung:

Telefon: 03836 / 257 201
Fax: 03836 / 257 202
E-Mail: sekretariatkreiskrankenhaus-wolgastde